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Helle Kleidung und Reflektoren bieten Schutz im Straßenverkehr

Fußgänger und Radfahrer leben gefährlich – besonders jetzt, wenn es früher dunkler ist. Denn dann werden sie von Autofahrern oft zu spät gesehen. In den meisten Fällen, so warnt der MSC Bornhöved im ADAC, weil sie zu dunkel gekleidet sind. Darum sollten Fußgänger und Radfahrer im Winter grundsätzlich helle Kleidung tragen. Damit ist man von Autofahrern bereits aus 90 Metern Entfernung gut zu erkennen. Bei dunkler

Kleidung geschieht dies erst bei 30 Metern. Auf regennasser Fahrbahn ist das für Autofahrer oft zu wenig, um noch rechtzeitig zu reagieren.

Noch besseren Schutz bieten Warnwesten und Reflektorbänder mit Klack- oder Klettverschluß für Arme und Beine sowie Reflektorkragen. Die sorgen dafür, daß Autofahrer Fußgänger und Radfahrer schon aus einer Entfernung von 160 Metern wahrnehmen. "Beim Kauf der Sicherheitsaccessoires sollten Verbraucher aber unbedingt darauf  achten, daß es sich um Ware handelt, die von unabhängigen Instituten auf  Sicherheit überprüft wurde", rät MSC-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister, "Hinweise darauf geben die EN-Nummern 471 und 1150 bei Warnwesten und die Nummer 13356 bei Reflektorbändern und -kragen sowie das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit."

Außerdem ist es ratsam, Westen und Reflektoren vor dem ersten Einsatz mit Taschenlampe oder Autoscheinwerfern auf ihre Reflexionskraft zu testen. Denn immer häufiger gelangen

Billigprodukte auf den deutschen Markt, deren Hersteller EN-Zeichen ohne Prüfung aufdrucken und die nur wenig oder gar keine Reflexionskraft besitzen.