Kein Alkohol im Straßenverkehr
Auch Restalkohol kann gefährlich werden
Wer jetzt beim Karneval unbeschwert mitfeiern will, sollte laut MSC Bornhöved im ADAC Auto und Fahrrad stehen lassen. Wen die Polizei zur Alkoholkontrolle bittet, der muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Wer mit Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt, ohne alkoholisiert aufzufallen, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das heißt in aller Regel: Geldbuße, Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Ähnliches gilt für Radfahrer, die betrunken erwischt werden. Auch sie können den Führerschein verlieren, wenn die Führerscheinbehörde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Untauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließt.
Am Morgen nach einem bierseligen Festbesuch ist man häufig noch nicht wieder fahrtüchtig. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab.
Auch mit sogenannten Promillekillern sollte man vorsichtig sein, warnt MSC-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Wer glaubt, sich durch eine üppige Mahlzeit eine Grundlage für seinen Bier- oder Weingenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen.