Winterreifenpflicht im Skiurlaub - auch für Mietwagen
Sobald die Außentemperaturen unter 7 Grad fallen, erhöhen Winterreifen die Fahrsicherheit. Wer bei Schnee dennoch mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt ist, kann eine Teilschuld bekommen und den Versicherungsschutz verlieren. Um sicher zu fahren und möglichen Strafen zu entgehen, sollten Reisende auch für ihren Mietwagen Winterreifen buchen, empfiehlt der MSC Bornhöved im ADAC.
Die gesetzlichen Vorschriften sind in Europa zwar unterschiedlich, jedoch gilt fast überall: Wer bei Schnee mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss mit Geldbußen rechnen.
- In Deutschland wird bei winterlichen Straßenverhältnissen eine
"angemessene Bereifung" verlangt. Winterreifen werden zwar
empfohlen, Allwetterreifen genügen jedoch.
- Im norditalienischen Aostatal schreibt der Gesetzgeber zwischen
dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen vor. Sind diese
beim Vermieter nicht verfügbar, sollten Kunden Schneeketten für
ihren Mietwagen buchen.
- Für Österreich und die Slowakei besteht eine Winterreifenpflicht
zwischen dem 1. November und dem 15. April, sobald Eis und
Schnee auf der Straße liegen.
- In der Schweiz, in Frankreich und in Tschechien besteht zwar
keine generelle Pflicht, Winterreifen können jedoch für einzelne
Straßen vorgeschrieben werden.
- In Skandinavien gilt die Winterreifenpflicht für Finnland vom 1.
Dezember bis zum 28. Februar und für Schweden vom 1. Dezember
bis zum 31. März.
Da nicht alle Mietwagen in den Wintermonaten mit Winterreifen ausgestattet sind, sollten Leihwagenkunden diesen Wunsch bei der Buchung angeben, rät MSC-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister, und sich das vom Vermieter bestätigen lassen. Bei einigen Angeboten sind Winterreifen bereits im Preis enthalten, teilweise fallen jedoch Zusatzgebühren an.