Vorsicht Wildwechsel
Die Gefahr durch Wild sollten Verkehrsteilnehmer nicht unterschätzen. Die meisten Wildunfälle ereignen sich im Herbst in den Dämmerungsphasen am Morgen und am Abend. Dann sind die Tiere auf Nahrungssuche. Besonders in Waldbereichen und auf Straßen, die durch offene Felder führen, sowie in gekennzeichneten Abschnitten sollten Fahrer wachsam sein, mahnt der MSC Bornhöved im ADAC.
Da Wild häufig in Rudeln auftritt, muss der Fahrer auch damit rechnen, dass mehrere Tiere auf die Fahrbahn laufen. Steht ein Tier auf der Straße, sollte der Fahrer die Geschwindigkeit verringern, die Scheinwerfer abblenden und hupen. Lässt sich ein Unfall nicht vermeiden, besser auf riskante Ausweichmanöver verzichten. Denn gerade ein Anprall an einen Baum kann auch schon bei geringeren Geschwindigkeiten lebensgefährlich sein.
Kommt es dennoch zum Unfall, gilt es, zuerst die Unfallstelle zu sichern. Danach ist der Wildschaden der Polizei oder der Forstbehörde zu melden. Die Behörden stellen auch die sogenannte Wildschadenbescheinigung aus, die der Unfallverursacher für seine Versicherung benötigt.
Bei einem Wildunfall springt in den meisten Fällen die Kfz-Versicherung ein. Für Schäden an fremden Fahrzeugen kommt die Haftpflichtversicherung auf, Schäden am eigenen Auto übernimmt die Kaskoversicherung. Bei Unfällen mit Tieren lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen: Als Wildschaden bezeichnen die Versicherer generell den Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild. Laut Bundesjagdgesetz sind das zum Beispiel Rehe, Hirsche oder Wildschweine.
In einigen leistungsstarken Tarifen sind Schäden infolge von Zusammenstößen mit Tieren aller Art versichert, weiß MSC-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister. Das heißt, auch wenn beispielsweise eine Kuh oder ein Hund auf die Fahrbahn läuft und es zu einem Unfall kommt, ersetzt die Versicherung den Schaden.