Wildwechsel: Ein Reh kommt selten allein
Wildunfälle passieren vor allem nachts sowie in den Dämmerungsstunden, meist auf wenig befahrenen Landstraßen und in Waldstücken, warnt der MSC Bornhöved im ADAC. Gerade im Herbst queren liebeshungrige Rehböcke auf ihren Wanderungen durch Wald und Wiesen die Straßen. Zudem ist Wild zu dieser Jahreszeit auf Deckungssuche, da abgeerntete Felder an Wiesen oder Waldrändern keinen Schutz mehr bieten. Und zur Futtersuche, auch entlang vieler Landstraßen, queren Schwarz- und Rotwild sowie Füchse oder Hasen immer wieder die Straßen.
Der wichtigste Vorsorgetipp: Unbedingt die Wildwechsel-Beschilderungen beachten. An diesen Stellen sollte das Tempo deutlich verringert werden. „Schon ein Crash mit einem Hasen erzeugt bei 100 km/h einen Aufpralldruck von 125 Kilo - ein 20 Kilo schweres Reh bringt es sogar auf eine halbe Tonne.“ erklärt MSC-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister.
Nachts oder bei Nässe kann Tempo 80 schon zu viel sein. Sobald man ein Tier sieht, sollte man die Geschwindigkeit stark reduzieren, das Fernlicht abblenden und hupen. Denn wer statt mit Tempo 80 nur 60 fährt, verkürzt seinen Anhalteweg um 40 Prozent, genauer um 34 Meter.
Draufhalten, Bremsen oder Ausweichen - in Bruchteilen einer Sekunde muss ein Autofahrer seine Entscheidung treffen, wenn Wild die Straße kreuzt. Durch riskante Ausweichmanöver gefährdet der Autofahrer nicht nur die Fahrzeuginsassen im eigenen Auto, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.Bei einem unvermeidbaren Zusammenstoß mit einem Wild sollte man scharf bremsen und das Lenkrad mit beiden Händen gut festhalten.
Kommt es zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker einschaltet, das Warndreieck aufgestellt, gegebenenfalls Verletzte versorgt und die Polizei verständigt werden. Die Polizei informiert den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung mit der Kaskoversicherung ausstellt.
Angefahrene Tiere sollten nach einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.
Auch wenn ein Tier nur angefahren wurde und wieder verschwindet, ist die Polizei zu informieren. In solchen Fällen muss aus Gründen des Tierschutzes der Jäger das verletzte Tier suchen und es von seinen Schmerzen erlösen.
Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Haarwild -also beispielsweise Hirsch, Reh, Wildschwein oder Fuchs- entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das Fahrzeug mit dem Haarwild direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Und es gibt Autofahrer, die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Die Teilkasko zahlt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein größerer Schaden verhindert wurde. Gemäß der aktuellen Rechtssprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Wer jedoch für einen Hasen bremst, muss nicht unbedingt ohne Versicherungsschutz dastehen. Die Vollkasko-Versicherung springt im allgemeinen für die Folgen eines Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.