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Second Hand-Autos: Erst testen, dann kaufen!

80 Prozent der Deutschen entscheiden sich beim Autokauf „aus dem Bauch heraus“. Nicht immer das beste Kriterium, besonders beim Erwerb eines Gebrauchtwagens. Es gibt es Möglichkeiten, sich vor Fehlkäufen zu schützen.

Mehr als fünf Millionen Gebrauchtwagen wechseln pro Jahr den Besitzer. Der Kauf unterliegt nicht denselben Bedingungen wie der eines Neuwagens, und oft ist das Second Hand-Gefährt weniger wert als es kostet. Wer nicht genau aufpasst, riskiert nicht nur den finanziellen Verlust – auch die Sicherheit steht auf dem Spiel.

Unseriöse Verkäufer gibt es genug, beispielsweise auf Automärkten. Seriöse Adressen sind meist Autohäuser, die gleichzeitig auch Neuwagen vertreiben.


Die Checkliste für den Kauf

„Wer auf der Suche nach einem Vehikel aus zweiter Hand fündig wird, geht vor dem Kauf am besten nach einer „Checkliste“ vor“, empfiehlt der MSC Bornhöved. Die Tipps: Suchen Sie sich gutes Wetter für den Tag des Kaufs aus – durch Regentropfen können Lackschäden übersehen werden. Gehen Sie immer in Begleitung, denn vier Augen sehen mehr als zwei, und bei eventuellen Streitfällen haben Sie so einen Zeugen. Versuchen Sie, fachkundig aufzutreten und überprüfen Sie den Kilometerstand sowie das Inspektionsheft: Aus dem geht hervor, bei welchen Kilometerständen notwendige Wartungsarbeiten durchgeführt wurden. Und zuletzt: Machen Sie mit dem Wagen eine Probefahrt von mind. 30 Minuten. Suchen Sie danach eine unabhängige Werkstatt oder einen Kfz-Sachverständigen auf. Auch der ADAC bieten günstige Gebrauchtwagenchecks an. Ein Verkäufer, der nichts zu verbergen hat, wird ihnen diese Möglichkeit einräumen. „ Auch wenn Sie die Kosten selber tragen müssen, ist das Geld gut investiert und Sie können dabei letztendlich sogar sparen“, so MSC-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister.


Wenn es zur Unterschrift kommt: der Vertrag

Unterschreiben Sie nur, was Sie genau gelesen und verstanden haben. Vergewissern Sie sich, ob der Verkäufer über 18 und wirklich der Fahrzeugeigentümer ist, lassen Sie sich wenn nötig die Verkaufsvollmacht zeigen. Bei privaten Verkäufen sollte ein vorgefertigter, rechtmäßig anerkannter Kaufvertragsvordruck in zweifacher Ausführung genutzt werden. Wichtig: Alle Werte wie Fahrgestellnummer, Zubehörteile usw. müssen richtig eingetragen sein, genau wie evtl. Zusicherungen seitens des Verkäufers. Barzahlungen, ausgehändigte Schlüssel oder Fahrzeugpapiere sollten nach dem Erhalt immer quittiert werden.


Neues Schuldrecht

Die Klausel „Gekauft wie gesehen - unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ enthebt nur noch den privaten Verkäufer eines Gebrauchtwagens der Haftung, gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Wenn sich Zusicherungen als nicht sich zutreffend erweisen, gilt der Vertrag nicht. Gewerbliche Verkäufer müssen mindestens ein Jahr Gewährleistung einräumen.