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Auch in der Sommerzeit: Licht an!

Auch wenn die Sonne nicht scheint, wir haben die Sommerzeit. Viele Autofahrer verzichteten deshalb bei der morgendlichen Fahrt zur Arbeit auf Licht. Der MSC Bornhöved im ADAC empfiehlt allerdings wie alle führenden Experten für Verkehrssicherheit, stets mit Licht zu fahren.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird immer wieder über eine Pflicht zur ständigen Beleuchtung diskutiert. Der Grund ist einfach und, im wahrsten Sinne des Wortes, einleuchtend - Kraftfahrzeuge sind auch am Tag mit eingeschaltetem Licht im Verkehr schneller und besser zu erkennen als ohne.

Dafür stehen dabei das serienmäßig vorhandene Abblendlicht und das optional erhältliche Tagfahrlicht zur Auswahl. Während das Abblendlicht vor allem die Straße ausleuchten soll und entsprechend mit über 150 Watt sehr hell ist, dient das Tagfahrlicht ausschließlich dazu, die anderen Verkehrsteilnehmer früher auf das Fahrzeug aufmerksam zu machen. Hierzu reicht die deutlich geringere Leuchtkraft von ca. acht bis 16 Watt mit LED-Technik. Der Vorteil dieser geringeren Leistung: Der Kraftstoffverbrauch steigt nicht messbar an. Das Fahren mit Abblendlicht kann dagegen zu einem Mehrverbrauch von 0,15 Liter je 100 km führen! Das Tagfahrlicht schont somit Portemonnaie und Umwelt.

Außerdem besteht durch das helle Abblendlicht die Gefahr, dass schwächere Verkehrsteilnehmer wie Motorradfahrer durch Blendeffekte oder "Überstrahlen" übersehen werden. Auch diesen Nachteil gibt es bei den weniger hellen Tagfahrleuchten nicht.

Die EU-Länder können durch eigene Gesetze den Umgang mit der Tagbeleuchtung regeln. Tschechien, Ungarn, Slowenien, Schweden, Russland, Rumänien, Polen, Österreich, Norwegen, Montenegro, Mazedonien, Litauen, Lettland, Kroatien, Italien, Island, Finnland, Estland, Dänemark, Bosnien und Herzegowina schreiben das Fahren mit Licht bereits gesetzlich vor. Auch wenn es in Ungarn, Russland, Rumänien und Italien nur für Straßen außerhalb von Ortschaften gilt. Verstöße werden mit Bußgeldern bis 200 Euro geahndet. Zwar müssen laut EU-Regelung Fahrer von älteren Fahrzeugen ihr Auto nicht auf die Tagfahrleuchten umrüsten, aber je nach Länderregelung müssen sie dann ggf. das Abblendlicht einschalten.

MSC-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister rät allen verantwortungsbewussten Autofahrern, in der Sommerzeit ständig, aber zumindest bei trüben Licht, Regen oder Dämmerung Licht einzuschalten.