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Fehlerquote bei Geschwindigkeitsmessungen

Tempokontrollen gehören zum automobilen Alltag. Doch offenbar geht es bei vielen Messungen nicht korrekt zu, werden Autofahrer anschließend zu Unrecht zur Kasse gebeten, vermutet der MSC Bornhöved im ADAC. Die über¬wiegende Mehrheit der Bußgeldverfahren, die Geschwindigkeitsüberschreitungen beträfen, sei mangelhaft, scheint eine Studie der Sachverständigengesellschaft der Verkehr-Unfall-Technik (VUT) zu beweisen.

Die VUT hatte in den vergangenen Jahren 1.810 Ordnungswidrigkeits-Vorgänge untersucht. Bei den zugrunde liegenden Messungen seien sowohl Videos als auch Radargeräte und Laserpistolen verwendet worden.

Nach Ansicht des MSC sind die Ergebnisse ernüchternd: Ohne Mängel waren lediglich 15 Prozent der untersuchten Fälle. In mehr als 80 Prozent hätten die Sachverständigen der VUT Fehler entdeckt, technische oder formale. Die Bandbreite reiche von unvollständigen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen. In fünf Prozent der Fälle seien die Mängel so gravierend gewesen, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen wer¬den dürfen. Denn die Messergebnisse seien nachweislich falsch oder geblitzten Autofahrern falsche Messwerte zugeordnet worden.

MSC-Vorsitzender Hans-Peter Küchenmeister empfiehlt allen Autofahrern, die einen Bußgeldbescheid erhalten, kritisch zu prüfen, ob der Vorwurf stimmen kann. Jeder sollte sich dabei ehrlich fragen, ob er nicht vielleicht doch zu schnell gefahren ist -und ob die Geschwindigkeitsdifferenz plausibel erscheint. Wer sich sicher ist, dass ein Fehler der Behörden vorliegt, sollte einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Nur dieser erhalte vollständigen Einblick in die Akte und könne sicher beurteilen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.